Sie haben einen Anhörungsbogen oder Bußgeldbescheid erhalten ? Die jetzt auf Sie zukommenden Folgen reichen von einfachen Verwarnungsgeldern (bis 35 EURO, ohne Punkte) über Bußgelder ab 40 EURO, verbunden mit einem Eintrag ins Flensburger Verkehrszentralregister (VZR) von 1 bis zu 4 Punkten. Zudem drohen Fahrverbote mit bis zu 3 Monaten Dauer, was für jemanden, der seinen PKW täglich benötigt, mehr als existenzbedrohend sein kann (siehe zu den „neuen Tarifen“ seit dem 01.02. 2009 auf der Homepage unter Bußgeldrechner). Zudem kann auch das Punktekonto durch mehrere Einträge derart anwachsen, dass der Entzug der Fahrerlaubnis, eine Verlängerung der Probezeit und Probleme z.B. bei der Taxikonzession etc. drohen kann. Ferner kann ab bestimmten Punktegrenzen eine MPU (siehe dazu auf der Homepage unter MPU) angeordnet werden. Was sollen und was können Sie jetzt unternehmen ?
Selbst an die Bußgeldbehörde schreiben oder dort anrufen ? Davon rate ich Ihnen dringend ab ! Leider besteht eine weit verbreitete Auffassung, die polizeilichen Messungen im Rahmen von Verkehrsüberwachungsmaßnahmen seien immer in Ordnung und nicht angreifbar. Dies trifft in zweifacher Hinsicht nicht zu:
1. Verkehrsmessgeräte: In jüngster Vergangenheit wurden erhebliche Zweifel z.B. an der gerichtlichen Verwertbarkeit der Messergebnisse mit der angeblichen neuen Laser-Wunderwaffe „Poliscan“ (z.B. Amtsgericht Mannheim), den Messungen mit Provida-Videofahrzeugen (z.B. Amtsgericht Groß-Gerau) und den Brückenabstandsmessungen in Bayern (z.B. Amtsgericht Bamberg und Auto Motor und Sport, Heft 19/2007, Seite 122 ff) und auch bei Einseitensensormessungen (z.B. Amtsgericht Bad Homburg) und klassischen Lasermessungen (z.B. Amtsgericht Herford) offenbar. Konstruktionsfehler, Einbaufehler, Zulassungsfehler, Eichprobleme u.v.m. ...
Die Fehlerquellen sind vielfältig ...
2. Bedienung und Auswertung: Ferner zeigt die tägliche anwaltliche und gutachterliche Praxis immer wieder, dass die Messgeräte nicht gemäß der Bedienungsanleitungen aufgebaut und bedient werden und/oder dass das eingesetzte Mess- und Auswertepersonal nicht richtig geschult wurde und eindeutige Messfehler überhaupt nicht erkennt (oder ggf. erkennen will). „Highlights“ sind dabei der Einsatz von Privatfirmen oder von Rentnern (siehe z.B. Auto Motor und Sport, Heft 12/2004, Seite 160 ff). Auch hier sind die Fehlerquellen vielfältig ... Daher gilt auch hier: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser Zu einer Überprüfung Ihrer Messergebnisse sollten Sie nur einen fachlich besonders spezialisierten und aufgrund einer Vielzahl von Mandaten erfahrenen Rechtsanwalt (Fachanwalt für Verkehrsrecht, siehe dazu auf der Homepage unter Fortbildung) mit Ihrer Verteidigung beauftragen. Haben Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung abgeschlossen, dann werden die anwaltlichen Kosten - mit Ausnahme einer evtl. vereinbarten Selbstbeteiligung - von dieser übernommen. Mit der Mandatsübertragung und -Annahme melde ich mich für Sie bei der zuständigen Polizeibehörde und beantrage Akteneinsicht und werde gegen Bußgeldbescheide vorsorglich Einspruch einlegen. Aufgrund meiner Verteidigungsanzeige müssen Sie polizeilichen Vorladungen nicht mehr nachkommen. Nach Erhalt der Bußgeldakte werde ich diese inhaltlich umfänglich mit eigens zu jeder Messtechnik entwickelten Checklisten überprüfen und sodann mit Ihnen einen Besprechungstermin vereinbaren. Bei dieser Gelegenheit werde ich Ihnen den Akteninhalt zur Kenntnis geben und die Messbilder einsehen und ggf. vorhandene Videos bei mir auf den kanzleieigenen Geräten vorführen.
Meine Arbeit und Prüfung umfasst sowohl den Bereich der formellen Aktenführung als auch die Prüfung der Korrektheit der Messung und der Bildauswertung. Ich werde in diesem Zusammenhang auch prüfen, ob durch die Einholung eines Sachverständigengutachtens zur Messung bzw. zur Täteridentifizierung eine Erfolgsaussicht in der Sache zu begründen ist. Mögliche Fehlmessungen können durch Einschaltung eines vereidigten Sachverständigen für Verkehrsmesstechnik oftmals aufgedeckt und vor allem aussagekräftig durch ein schriftliches Gutachten gegenüber der Polizeibehörde bewiesen werden. Ergeben sich nach meiner Prüfung daher Anhaltspunkte für eine Fehlmessung, dann beauftrage ich mit Ihrer Zustimmung eine entsprechende Begutachtung, deren Kosten bei einer bestehenden Verkehrsrechtsschutzversicherung ebenfalls von dieser übernommen werden. Für weitergehende Auskünfte und eine Beratung stehe ich Ihnen, gerne auch telefonisch und unverbindlich, zur Verfügung. Hierzu ist das Sekretariat unter der Nummer 06171 - 624650 oder Rechtsanwalt Knapp (Durchwahl 624651) regelmäßig in der Zeit von Montags bis Freitags von 9.00 Uhr bis 12.30 Uhr und Montags bis Donnerstags in der Zeit von 14.30 Uhr bis 16.30 Uhr zu erreichen. Gerne informiere ich Sie auch in den Fachgebieten: Unfallabwicklung, Versicherungsrecht, Verkehrsstrafrecht (z.B. bei dem Vorwurf einer Alkoholfahrt, Unfallflucht, Beleidigung, Straßenverkehrsgefährdung, Nötigung etc.), KFZ-Kauf- und KFZ-Werkvertragsrecht und auch bei Fragen zur MPU bzw. anderen Nachschulungsmaßnahmen Firmenservice: gerne informiere ich auch vor Ort Ihre Mitarbeiter, Fuhrparkleiter, Außendienstmitarbeiter und Fahrer. Zu einer Terminsvereinbarung rufen Sie einfach unverbindlich an. Besuchen Sie meine Homepage mit weiteren Informationen zu den Rechtsgebieten
Aktuelle BerichteN 24 / Pro 7 Bericht zu Poliscan vom 22.10.2009 Interview HR - Info vom 23.10.2009
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